Urheberrecht digital: Wer ist Künstler und was ist Kunst?

Ab wann gilt das Urheberrecht?

Einfach mal so Bilder verlinken oder neu posten kann gefährlich werden, wenn der Urheber damit nicht einverstanden ist. Heute ist das Veröffentlichen von Inhalten mit wenigen Klicks erledigt. Die wenigsten machen sich dabei Sorgen über die Urheberrechte und die mögliche Verletzung dieser.

Genau in dem Moment, in dem ein Werk beendet ist, tritt das Urheberrecht in Kraft. Bei einem Foto wird auf den Auslöser gedrückt. Literarische Werke werden digital in einer sicheren Datei mit Adobe PDF Schutz abgespeichert und Videos zusammengeschnitten. Jede künstlerische Form folgt den eigenen Entstehungsprozessen. Eins haben alle gemeinsam, das Urheberrecht, wenn Bild, Buch oder Foto fertig ist.

Was kann geschützt werden?

Die Liste der Werke, die geschützt werden können, ist vielseitig und umfasst alle Bereiche der Kunst im weitesten Sinne. Bücher, Kurzgeschichten oder Reden sind urheberrechtlich geschützt, ebenso wie Computerprogramme. Die verschiedensten Musikstücke, Tanzeinlagen oder pantomimische Werke können ebenfalls mit dem Urheberschutz belegt werden.

Natürlich fallen auch die ganz traditionellen Kunstrichtungen mit in die Schutzblase. Selbstgemalte Bilder, Skizzen von Projekten zur Baukunst oder und andere Werke, die zu den bildenden Künsten gehören, fallen hierunter. Lichtbildwerke, Fotos und digital erzeugte Bilder besitzen automatisch ein Urheberrecht, wenn Sie fertiggestellt sind. Es geht sogar so weit, dass Skizzen, Pläne und Karten mit wissenschaftlichen oder technischen Inhalten ebenfalls dazu gezählt werden. Jede geistige Schöpfung wird als Werk angesehen und ist damit eigentlich urheberrechtlich geschützt.

Mitunter ist es schwierig, das Urheberrecht genau zu definieren. Insbesondere mit der starken Nutzung des Internets werden Fälle geschaffen, bei denen selbst die Gerichte nicht immer einer Meinung sind, ob und wie das Urheberrecht hier greift.

Phänomen lizenzfreie Bilder

Es gibt einige Plattformen, die mit lizenzfreien Bildern werben. Ganz lizenzfrei sind diese Bilder nicht, auch wenn sie so ausgeschrieben sind. Meist wird eine Gebühr verlangt, bevor Bilder in einer bestimmten Größe heruntergeladen werden dürfen. Mit der Gebühr werden auch verschiedene Nutzungsfreigaben gekauft.

Mitunter muss auch keine zusätzliche Gebühr gezahlt werden, trotzdem muss bei Veröffentlichungen auf Plattformen oder in Blogs der Ursprung, sprich der Urheber genannt werden.

Soziale Plattformen: Ein Fall mit vielen Sonderregeln

Schwierig wird es bei Fotos und Bildern, wenn Sie auf sozialen Plattformen wie Facebook publiziert werden. Im Originalpost wird zwar der Urheber angegeben, doch was passiert, wenn der Post geliked wird oder geteilt und weiter verlinkt wird. Schnell kann hier eine Verletzung der Urheberrechte entstehen. Im besten Fall veröffentlicht man nur Bilder oder Fotos, die man selbst erstellt hat. Damit liegt die Urheberschaft eindeutig bei einem selbst.

Man sollte sich aber darüber im Klaren sein, dass der Post geteilt werden kann und die Reichweite größer wird.

Diese Regelungen erlöschen nur, wenn der Urheber der Fotos oder Bilder mindestens 70 Jahre nicht mehr unter uns weilt. Dann erhalten diese Werke den Status von gemeinfreien Bildern.

Grenzfälle des Urheberrechts

Wie viele Kopien darf man von einem Musiktitel oder Buch anfertigen? Wer Musik über eine entsprechende Plattform erwirbt, darf sie für seine private Nutzung durchaus kopieren. So wird beispielsweise über das Smartphone ein Song gekauft, der dann auch in die Datenbank des Autoradios eingespeist werden kann. Die Wiederveröffentlichung oder die Weitergabe an dritte Personen kann zu einem Verstoß des Urheberrechts führen.

Ähnlich sieht es bei Software aus, die zwar zur Sicherheit noch einmal gespeichert werden kann, doch man kann nur eine Version öffnen. Viele digitale Plattformen und Spielewebseiten lösen das Problem, indem die gewünschte Software immer mit dem persönlichen Benutzerkonto verbunden ist. Wer eingeloggt ist, kann das Spiel auf dem Gerät nutzen, das er gerade in den Händen hält.

Zitate, ein Sonderfall

Zwar existiert in Deutschland die sogenannte Zitierfreiheit, doch damit eine Textpassage als Zitat durchgeht, müssen die Regeln befolgt werden. Einfaches Copy/Paste von kompletten Texten fällt definitiv nicht unter die Zitierfreiheit. Zitate dürfen in der Regel nicht länger als drei Sätze sein und sie müssen einen Zweck erfüllen. Die Quelle muss deutlich sichtbar vermerkt sein und natürlich darf ein Zitat nicht verändert werden.

Fremde Bilder bearbeiten

Einige Blogger gehen davon aus, dass fremde Bilder das Urheberrecht wechseln, wenn sie nachträglich verändert wurden. Das verstößt gegen die Regeln. Zum einen muss das Einverständnis der Urheber vorliegen, das Bild zu manipulieren, zum anderen bleibt das Urheberrecht beim Originalautor. Gerade wenn Memes und kleine Videos auf Basis fremder Daten geschaffen werden, verstoßen die Blogger gegen das Urheberrecht.

Neue Anforderungen an das Urheberrecht

Wie bei vielen anderen Rechtsgrundlagen verändert die Nutzung des Internets auch die Anforderungen an das Urheberrecht. Aktuell gibt es einige Grauzonen, die vom Gesetzgeber besser reguliert werden müssen, um Künstlern und Kunstschaffenden den Schutz ihres kreativen und geistigen Eigentums besser zu gewährleisten.

Veröffentlicht am: 12.12.2022 | Kategorie: Kunst - was sonst noch passiert, | Tag: intern,

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